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Produkt zum Begriff Finanzamt:


  • Brennendes Finanzamt
    Brennendes Finanzamt

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  • Freiberufler: Fit fürs Finanzamt (Elter, Constanze)
    Freiberufler: Fit fürs Finanzamt (Elter, Constanze)

    Freiberufler: Fit fürs Finanzamt , Buchführung, Rechnungen, Steuern & Co. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231004, Produktform: Kartoniert, Autoren: Elter, Constanze, Auflage: 24004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 252, Abbildungen: 30 schwarz-weiße Abbildungen, Keyword: Buchführung; Finanzamt; Finanzen; Ratgeber Wirtschaft; Selbstständige; Steuern; Wirtschaft u. Management, Fachschema: Beruf / Freie Berufe~Freiberufe - Freiberuflich - Freiberufler~Freier Mitarbeiter - Freie Mitarbeit~Mitarbeiter / Freier Mitarbeiter~Beruf / Karriere~Karriere~Selbständigkeit (Erwerbstätigkeit)~Selbstständigkeit (Erwerbstätigkeit)~Steuergesetz~Steuerrecht - Steuergesetz~Betriebswirtschaft - Betriebswirtschaftslehre, Fachkategorie: Betriebswirtschaftslehre, allgemein, Thema: Verstehen, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Ratgeber: Karriere und Erfolg, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Länge: 213, Breite: 138, Höhe: 15, Gewicht: 334, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783527509133 9783527508532 9783527507344, Herkunftsland: GROSSBRITANNIEN (GB), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0090, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Amos Textstempel Holz Kopie an Finanzamt
    Amos Textstempel Holz Kopie an Finanzamt

    Bürostempel aus Holz; stabile Holzausführung; Text: Kopie an Finanzamt ;

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    Bizstix Haftnotizen 75x35mm gelb 'Für das Finanzamt' VE=5 Blöcke

    Haftnotizen; Die perfekten Helfer für den Kanzlei-Alltag; Format: 75x35mm; Inhalt: 5 Blöcke a 100 Blatt; Farbe: gelb;

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  • Wie prüft Finanzamt Pendlerpauschale?

    Das Finanzamt prüft die Pendlerpauschale in der Regel anhand von Angaben in der Steuererklärung, wie zum Beispiel der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Es kann auch verlangen, dass der Steuerzahler entsprechende Nachweise wie Arbeitsverträge, Fahrtenbücher oder öffentliche Verkehrsmittel-Tickets vorlegt. Zudem können stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt werden, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten oder fehlenden Nachweisen kann das Finanzamt die Pendlerpauschale ablehnen oder eine Nachzahlung fordern. Es ist daher wichtig, alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und korrekt anzugeben.

  • Kann Finanzamt Fahrtenbuch verlangen?

    Ja, das Finanzamt kann ein Fahrtenbuch verlangen, um die berufliche und private Nutzung eines Fahrzeugs nachvollziehen zu können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Fahrzeug sowohl dienstlich als auch privat genutzt wird. Ein Fahrtenbuch dient dazu, die tatsächlich gefahrenen Kilometer und den Zweck der Fahrten genau zu dokumentieren. Auf Basis dieser Informationen kann das Finanzamt dann die steuerliche Behandlung der Fahrzeugnutzung festlegen. Es ist daher wichtig, ein ordnungsgemäßes und vollständiges Fahrtenbuch zu führen, um mögliche Steuervorteile nicht zu verlieren.

  • Kann Finanzamt Bescheid ändern?

    Kann das Finanzamt den Steuerbescheid ändern, wenn Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt werden? Ja, das Finanzamt kann den Bescheid ändern, wenn es zu einer Korrektur kommt. Dafür muss jedoch ein Einspruch eingelegt werden, in dem die Gründe für die Änderung dargelegt werden. Das Finanzamt prüft dann die eingereichten Unterlagen und kann den Bescheid entsprechend anpassen. Es ist wichtig, dass alle relevanten Informationen und Belege zur Verfügung gestellt werden, um eine reibungslose Änderung des Bescheids zu ermöglichen.

  • Kann das Finanzamt das bezahlen?

    Das Finanzamt kann bestimmte Kosten übernehmen, wenn sie im Rahmen der steuerlichen Vorschriften und Abzugsfähigkeiten liegen. Dies kann beispielsweise Ausgaben für berufliche Weiterbildung, Werbungskosten oder bestimmte Sonderausgaben umfassen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Grenzen zu beachten und gegebenenfalls Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten.

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  • Kann das Finanzamt Kontobewegungen sehen?

    Ja, das Finanzamt hat die Befugnis, Kontobewegungen einzusehen, um sicherzustellen, dass Steuern korrekt deklariert und gezahlt werden. Diese Informationen können von Banken auf Anfrage an das Finanzamt übermittelt werden. Es ist wichtig, alle Einkünfte und Ausgaben ordnungsgemäß zu dokumentieren, um mögliche Steuerprüfungen zu vermeiden. Wenn Unstimmigkeiten oder Verdachtsmomente bestehen, kann das Finanzamt auch gezielt Kontobewegungen überprüfen. Es ist ratsam, alle steuerrelevanten Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und bei Bedarf vorlegen zu können.

  • Wird Elterngeld dem Finanzamt gemeldet?

    Ja, Elterngeld muss dem Finanzamt gemeldet werden. Es zählt als steuerpflichtiges Einkommen und muss daher in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt berücksichtigt das Elterngeld bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens. Es kann sich auch auf andere steuerliche Aspekte auswirken, wie zum Beispiel den Progressionsvorbehalt. Es ist wichtig, alle Einkünfte korrekt anzugeben, um eventuelle steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Wie erfährt Finanzamt von Schenkung?

    Das Finanzamt erfährt von einer Schenkung, wenn der Beschenkte die Schenkung in seiner Steuererklärung angibt. In diesem Fall muss der Beschenkte die Schenkungsteuer zahlen. Alternativ kann auch der Schenker die Schenkung dem Finanzamt melden, um die Schenkungsteuer zu entrichten. Zudem kann das Finanzamt auch überprüfen, ob Schenkungen im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen zwischen Ehepartnern steuerlich korrekt behandelt wurden. Insgesamt gibt es also verschiedene Wege, wie das Finanzamt von Schenkungen erfährt und entsprechende Steuern einfordern kann.

  • Wann verlangt das Finanzamt Belege?

    Das Finanzamt verlangt in der Regel Belege, wenn es Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in der Steuererklärung gibt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ungewöhnlich hohe Ausgaben geltend gemacht werden oder wenn Einnahmen nicht plausibel erscheinen. Auch bei bestimmten steuerlichen Sachverhalten wie der Absetzbarkeit von Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen können Belege angefordert werden. Es ist wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt diese im Rahmen einer Prüfung einsehen kann. In einigen Fällen kann das Finanzamt auch stichprobenartig Belege anfordern, um die Angaben in der Steuererklärung zu überprüfen.

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